Positionspapier veröffentlicht!

Positionspapier veröffentlicht!
© Astrid Lembcke-Thiel

Kulturelle Bildung ist ein Kinderrecht! Doch in Deutschland fehlen bisher systematische und strukturbildende Entwicklungen, die diesem Anspruch und der großen Bedeutung kultureller Bildung im frühkindlichen Bereich Rechnung tragen.

Das Netzwerk Frühkindliche Kulturelle Bildung hat deshalb zum Weltkindertag, am 20. September, das Positionspapier Kinderrechte in der frühkindlichen kulturellen Bildung veröffentlicht.

Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, hat das Netzwerk FKB bei der Erstellung des Papiers unterstützt. Im Interview erklärt er unteranderem, was dieser Satz eigentlich für eine Bedeutung hat: Kulturelle Bildung ist ein Kinderrecht.

Im Frühjahr dieses Jahres ist die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz gescheitert. Was bedeutet das für die Umsetzung der Rechte von Kindern in Deutschland?

J. Maywald: Die Politik hat eine große Chance verpasst. Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist es nicht gelungen, sich auf eine Formulierung zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zu einigen. Damit ist dieses Vorhaben zunächst gescheitert, obwohl es zwischen den Regierungsparteien fest verabredet war. Dabei wäre eine Stärkung der Rechtsposition von Kindern gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ein so wichtiges politisches Zeichen gewesen. Das Scheitern der Verhandlungen ist auch deshalb bitter, weil sich eine breite Mehrheit der Bevölkerung für eine Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung ausgesprochen hatte. So waren gemäß einer repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts Forsa 71 Prozent der Befragten der Meinung, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden. Der immer wieder vorgebrachte Einwand, Kinderrechte im Grundgesetz würden die Elternrechte schmälern, kann nicht überzeugen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung nimmt den Staat stärker in die Pflicht und stärkt die Möglichkeiten der Eltern, die Rechte ihrer Kinder tatsächlich einzufordern. Nun braucht es einen zweiten Anlauf. Ziel muss sein, das Vorhaben mit konkreten Eckpunkten in den Koalitionsvertrag der kommenden Bundesregierung aufzunehmen. Besonders wichtig wäre eine Formulierung, der zufolge bei allen Entscheidungen das Kindeswohl als ein vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt wird und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden müssen.

In dem Positionspapier des Netzwerk FKB steht: Kulturelle Bildung ist ein Kinderrecht – was bedeutet das denn genau?

J. Maywald: Gemäß Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Die Vertragsstaaten – darunter Deutschland – haben sich verpflichtet, die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung aller Kinder zu fördern. Damit ist klar: auch junge Kinder haben nicht nur ein Bedürfnis nach kultureller Anregung und Förderung, sie haben auch einen Anspruch darauf. Es liegt in der Verantwortung von Politik und Verwaltung, dieses Recht auch tatsächlich zu verwirklichen. Hierzu gehört, allen Kindern unabhängig von den Möglichkeiten ihrer Eltern den Zugang zu kultureller Bildung zu verschaffen, altersgerechte und qualitativ hochwertige Angebote vorzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Kinderrechte auf Beteiligung, Förderung und Schutz auch im Bereich der kulturellen Bildung geachtet und umgesetzt werden. Auch wenn es um die Formulierung von Bildungszielen geht, gibt die UN-Kinderrechtskonvention wichtige Maßstäbe für die kulturelle Bildung vor. Nach Artikel 28 der Konvention muss die Bildung des Kindes unter anderem darauf gerichtet sein, dem Kind Achtung vor seiner kulturellen Identität, seinen kulturellen Werten sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln. Kulturelle Bildung schließt insofern den Respekt vor der kulturellen Vielfalt ein.

An wen richtet sich das Positionspapier? Was soll konkret erreicht werden?

J. Maywald: Das Positionspapier richtet sich in erster Linie an pädagogische Fachkräfte im Bereich der kulturellen Bildung. Ihr Bewusstsein und ihre Sensibilität für die Rechte der Kinder sollen gestärkt werden. Das Papier will aber auch mit Kindern und für Kinder tätige Künstler*innen adressieren. Weiterhin sollen Politik und Verwaltung, Eltern und nicht zuletzt die breite Öffentlichkeit angesprochen werden. Ziel ist es, alle Erwachsenen, die für Kinder Verantwortung tragen, für die Rechte junger Kinder im Bereich der kulturellen Bildung zu sensibilisieren. Sie sollen dafür gewonnen werden, die Lücke zwischen den Ansprüchen der Kinder und der tatsächlichen Verwirklichung ihrer Rechte in diesem wichtigen Bildungsbereich zu schließen.

Das Positionspapier finden Sie hier – bitte klicken.